Informationen zur Corona-Pandemie
Bitte beachten!
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter der Baugenossenschaft Leipzig eG,
wir alle verfolgen die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auch in unserer Region
mit Sorge. Es gilt, die sensible Thematik sachlich und objektiv mit der gebotenen Ruhe anzugehen.
Für die Baugenossenschaft Leipzig eG (BGL) haben wir verschiedene Maßnahmen festgelegt, um die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter/innen der BGL sicherzustellen und den Geschäftsbetrieb unserer Genossenschaft, für Sie soweit wie möglich aufrechtzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie und Ihre Familie gesund!
Ihre Baugenossenschaft Leipzig eG
Ist die BGL-Geschäftsstelle für Besucher geöffnet?
Unsere Geschäftsstelle, d.h. der Haupteingang Querstraße 20, ist bis auf weiteres für Besucher geschlossen.
Bitte nutzen Sie die gewohnten, alternativen Kontaktmöglichkeiten (siehe nächster Punkt.).
Besucher werden nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Terminvereinbarung empfangen.
Die allgemein üblichen Hygieneregeln (Maske, Abstand, Desinfektion) sollten dabei beachtet werden.
Bitte befolgen Sie die Hinweise im Eingangsbereich.
Wie erreiche ich die BGL?
Die gewohnten Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung:
24h-Service-Hotline | 0341 90 99 0 |
Homepage/ BGL-Kontaktformulare | www.bgl.de |
direkte BGL-Ansprechpartner | www.bgl.de/service/ansprechpartner |
BGL-Nachbarschaftshilfeverein e.V. | 0341 90 99 170 |
Ich möchte eine Reparatur melden?
24h-Hotline | 0341 90 99 0 |
Homepage/ Reparaturauftrag | www.bgl.de/service#reparaturauftrag |
In dringenden Notfällen oder bei Havarien informieren Sie uns bitte immer telefonisch über
die 24-h-Servicehotline unter 0341 90 99 0.
Werden die Hausmeisterbriefkästen regelmäßig geleert?
Die Briefkästen werden wöchentlich geleert und Ihre Post sofort an den zuständigen Mitarbeiter in die Geschäftsstelle weitergeleitet.
Welche Einschränkungen in den Wohnanlagen der BGL muss ich als Mieter beachten?
7. Mai 2020
Ab sofort werden nach und nach unsere Spielplatzbereiche unter Beachtung der besonderen Nutzungshinweise zum Besuch freigegeben. Wenn die Hinweise nicht beachtet werden, kann es passieren, dass das Ordnungsamt die Sperrung der Spielplatzbereiche verfügt.
Bitte beachten: Abstands- und Hygieneregeln für die Benutzung der BGL-Spielplätze
Wir bitten alle Benutzer um Einhaltung folgender Abstands- und Hygieneregeln auf den Spielplätzen, damit die weitere Ausbreitung des Corona-Virus verhindert wird.
1. Zugang ist Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne grippale Symptome
(z.B. Husten, Fieber oder Halsschmerzen) gestattet.
Eltern sind angehalten, selbstbestimmt ihrer Verantwortung nachzukommen und
Spielplätze nur aufzusuchen, wenn es ihnen und ihren Kindern gut geht.
2. Das allgemein gültige Abstandsgebot (1,5 Meter) ist grundsätzlich einzuhalten.
Gruppenbildung sollte nicht befördert werden. Die Eltern halten ihre Kinder dazu an,
sich auf dem gesamten Spielplätz zu verteilen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Eltern.
3. Finden Eltern einen Spielplatz vor, auf dem bereits sehr viele Kinder spielen,
werden sie gebeten, einen anderen aufzusuchen oder zu einem anderen Zeitpunkt wiederzukommen.
4. Die herkömmlichen Regeln für das Husten und Niesen sind einzuhalten.
Die Eltern unterstützen ihre Kinder bei der Erlernung und der Einübung dieser Praxis.
5. Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird empfohlen. Eltern sollten mit gutem
Beispiel vorangehen und so andere schützen. Kinder sollten eine Mund-Nasenbedeckung
tragen, wenn es altersgerecht möglich ist.
6. Risikogruppen werden gebeten, für sich selbst zu überprüfen, ob ein Aufenthalt auf
einem Spielplatz erforderlich ist. (Personen über 60 Jahre mit Vorerkrankung)
7. Regelmäßiges Händewaschen, insbesondere vor und nach Nutzung der Spielplätze
ist zu gewährleisten.
Seit 25.3.20 gilt eine Verfügung der Landesregierung Sachsen, nach der fast alle öffentlichen und privaten Einrichtungen geschlossen sind.
Was muss ich tun, wenn ich coronabedingte Unregelmäßigkeiten bei meiner Mietzahlung wegen nachweislich veränderter Einkommensverhältnisse befürchten muss?
Der Beschluss der Bundesregierung vom 27.3.20 sieht im Mietrecht vor, dass der Vermieter ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen kann, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen.
Gemäß dem im Bundesrat beschlossenen o.g. Gesetz zur Abmilderung der Folgen aus der Corona-Krise bitten wir Sie, sich mit Ihrem persönlichen Anliegen
an die Abt. Mietenbuchhaltung unter Tel. 0341 90 99 0 zu wenden.
Ich habe eine Wohnung bei der BGL gemietet – wie erfolgt die Wohnungsübergabe?
Die Wohnungsübergabe erfolgt unter Beachtung der Hinweise zur Kontaktvermeidung und immer mit dem nötigen Sicherheitsabstand von 1,50 Meter. Unsere Mitarbeiter bereiten alle Protokolle zur Wohnungsübergabe soweit möglich ohne Sie vor, so dass ein gemeinsamer Aufenthalt mit Ihnen in Ihrer neuen Wohnung auf wenige Minuten reduziert ist. Auf den nötigen Sicherheitsabstand wird dabei kontinuierlich geachtet. Um Sie und unsere Mitarbeiter zusätzlich zu schützen, werden Einmalhandschuhe getragen. Sollten wir oder Sie aufgrund der Kürze der Zeit Mängel übersehen, können Sie diese gerne telefonisch und per E-Mail nachmelden und wir tragen diese Sachverhalte zusätzlich in das Übergabeprotokoll nach.
Falls bei Ihnen in den letzten Tagen Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, Husten, Schnupfen, Kurzatmigkeit, Muskel- und Gelenkschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall) aufgetreten sind, kommen Sie bitte nicht persönlich zur Wohnungsübergabe, sondern schicken eine Person Ihres Vertrauens mit einer entsprechenden Vollmacht von Ihnen. Bitte beachten Sie, dass wir zum Schutz unserer Mitarbeiter mit offensichtlich kranken Personen keine Wohnungsübergabe durchführen werden.
Ich habe meine Wohnung gekündigt – wie wird die Übergabe an die BGL erfolgen?
Die Rückgabe Ihrer Wohnung erfolgt in der Regel wieder mit Ihnen gemeinsam. In Abstimmung mit dem zuständigen Bestandsverwalter oder auf Wunsch des Bestandsverwalters ist es aber möglich, dass Sie uns alle Ihre Schlüssel gemäß des Wohnungsübergabeprotokolls (beschriftet) in einem Umschlag per Post zusenden oder den Umschlag mit allen Schlüsseln in den Briefkasten unserer Geschäftsstelle Querstraße 20 einwerfen. Die Schlüssel müssen uns zeitnah zum bestätigten Kündigungstermin - frühestens jedoch 1 Woche vor dem Nutzungsende vorliegen. Abweichungen hiervon stimmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Bestandsverwalter (s. Anschreiben zur Kündigungsbestätigung) ab. Für den Fall, dass es keine gemeinsame Wohnungsendabnahme gibt, führen unsere Mitarbeiter ohne Sie die Wohnungsendabnahme durch, sobald uns die Schlüssel von Ihnen vorliegen. Im Nachgang übermitteln wir Ihnen das Wohnungsendabnahmeprotokoll per Post. Vergessen Sie daher nicht, uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Auf dem Wohnungsendabnahmeprotokoll sind dann ggf. festgestellte Mängel und der Endablesestand des Strom- und ggf. Gaszählers, mit dem Sie sich bei Ihrem Versorger abmelden können, vermerkt. Falls Sie weitere Fragen zur Rückgabe Ihrer Wohnung im vertragsgemäßen Zustand (z.B. zu den auszuführenden Schönheitsreparaturen) haben, stimmen Sie sich bitte vor der durchzuführenden Wohnungsendabnahme telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem zuständigen Bestandsverwalter ab.
Besuch hat sich angemeldet – kann ich eine Gäste-WE mieten?
Die Vermietung der 6 Gästewohnungen der BGL wird bis auf weiters ausgesetzt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ich interessiere mich für eine Wohnung bei der BGL – wann kann ich diese Wohnung besichtigen?
Die Abteilung Vertrieb führt Wohnungsbesichtigungen durch. Wir bitten Sie dabei zu beachten:
- Bitte kommen Sie zur Besichtigung mit maximal 2 Personen (bitte mgl. keine Kinder mitbringen)!
- Bitte tragen Sie einen Mundschutz!
- Der Vermieter erwartet Sie am Haus - Sie besichtigen die Wohnung allein – wir bleiben vor der Tür bzw. vorm Haus.
- Expose, Unterlagen und Infos (Anteile) liegen für Sie in der Wohnung zum Mitnehmen bereit.
- Nach der Besichtigung klären wir alles Weitere per Mail oder telefonisch.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Mitarbeit.
An wen kann ich mich mit sozialen Problemen wenden?
Finden die angekündigten Termine/ Veranstaltungen des BGL NHV statt?
Liebe Besucher/innen unserer Veranstaltungen,
aufgrund der Coronakrise, schließen wir vorerst unsere Treffpunkte und sagen auch alle anderen Veranstaltungen ab.
Als kleinen Ersatz möchten wir Ihnen dafür die Möglichkeit geben, uns telefonisch zu kontaktieren. In Zeiten, in denen insbesondere ältere Menschen ihre Wohnungen nicht verlassen sollen, wollen wir zumindest Ansprechpartner sein.
Sie können uns also ab sofort
von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und
von Montag bis Donnerstag auch von 13.00 bis 16.00 Uhr
anrufen, wenn sie das Bedürfnis nach einem kleinen Telefonplausch haben. Unter folgenden Telefonnummern sind wir für Sie erreichbar: 0341 90 99 170 und 90 99 315.
Falls Sie darüber hinaus Unterstützungsbedarf z.B. beim Einkaufen oder Rezept einlösen haben, können Sie sich gern bei uns melden. Wir versuchen Hilfsleistungen zu vermitteln oder selbst anzubieten.
Bitte halten Sie sich an die empfohlenen Vorkehrungen und vor allem bleiben Sie gesund! Ihr BGL-NHV e.V.