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Häufige Fragen und ihre Antworten

Genossenschaft

Die Auszahlung der bis zum 30.09. des Jahres gekündigten Anteile findet nach der nächsten Vertreterversammlung  - spätestens bis zum 30.6. des Folgejahres statt. Bei Kündigung nach dem 30.9. erfolgt die Auszahlung im übernächsten Jahr.

Gemäß unserer Satzung kann jedes Mitglied zum Schluss des Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Diese Erklärung muss im Original spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) bei uns eingehen.

Ein Geschäftsanteil beträgt 155,00 EUR.

Für das Anmieten einer Wohnung wird man Genossenschaftsmitglied und erwirbt Geschäftsanteile.

Die Anzahl der Anteile richtet sich nach der Zimmerzahl der Wohnung
-  1 bis 1 1/2 Zimmerwohnung = 3 Anteile 
-  2 bis 6 Zimmerwohnung = 8 Anteile  

Dazu wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 50 € fällig.

 

Der Grundgedanke von Genossenschaften ist in Gemeinschaft Ziele zu erreichen, welche für den Einzelnen nicht zu verwirklichen sind.
Dabei spielen vor allem die Zusammenarbeit und ein respektvoller Umgang eine wichtige Rolle.
Genossenschaften sind ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Es gibt von den Mitgliedern gewählte Vertreter die aus ihrer Mitte einen Aufsichtsrat wählen, der die Geschäftsführung kontrolliert. Es gibt einmal im Jahr die Vertreterversammlung, in der über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden wird.

Nutzungsvertrag

Eine Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung der BGL möglich. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Verwalter - info.@bgl.de -, nutzen Sie dafür das Formular "Antrag auf Erteilung einer Untervermietung" aus unserem Downloadbereich. Ohne Zustimmung droht eine Kündigung des Mietvertrags.

Informieren Sie die BGL zeitnah über den Todesfall Ihres Partners und senden bitte eine Kopie der Sterbeurkunde an die Abt. Vertragswesen - info@bgl.de - . 

Informieren Sie die Abt. Vertragswesen schriftlich über den Auszug Ihres Partners und Ihren Wunsch, in der Wohnung zu bleiben. Haben Sie einen gemeinsamen Nutzungsvertrag unterschrieben, muss dieser auch gemeinsam gekündigt werden. Der verbleibende Vertragspartner kann nach erfolgter Prüfung aller notwendigen Parameter einen neuen Nutzungsvertrag - mit neu berechneten Mietpreis -  erhalten.

Ja, informieren Sie Ihren Verwalter - info@bgl.de -, wenn Ihr Partner bei Ihnen einziehen möchte. Die BGL erteilt eine Einwohngenehmigung.

Um Ihre Daten, wie Name, Telefonnummer oder E-Mail bei der BGL zu ändern, kontaktieren Sie Ihren Verwalter - info@bgl.de -  direkt. Legen Sie bei einer Namensänderung ggf. einen Nachweis, wie die Heiratsurkunde vor.

Die Angabe der Wohnfläche finden Sie in Ihrem Mietvertrag Seite 3/ rechts.

Um eine einmalige Kopie Ihres Mietvertrages bei der BGL zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Vertragsabteilung - info@bgl.de - . Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Adresse sowie, falls bekannt, Ihre Vertrags- oder Mitgliedsnummer an. Für die Ausstellung kann ein Identitätsnachweis, wie ein Personalausweis, erforderlich sein. 

Grundsätzlich ja, auf unserer Homepage finden Sie alle aktuellen Wohnungsangebote - bitte beachten Sie dabei, dass das Wohnungsangebot der Kosten der Unterkunft nach den Reglungen der Stadt Leipzig entsprechen muss.

Grundsätzlich gilt die bestätigte Kündigungsfrist. Für eine veränderte Kündigungsfrist stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Abteilung Vertragswesen - info@bgl.de -. Der Vorstand entscheidet dann über eine mögliche Änderung.

Diese Angabe finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, sofern keine andere Festlegung in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde (z.B. Frist von 14 Tagen oder einem Monat).
Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats im Original mit händischer Unterschrift aller Vertragspartnern eingehen, damit diese zum übernächsten Monat gültig wird. Eine Kündigung per z. B. Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich.

Verwaltung/ Betreuung

Stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an Ihren Verwalter - info@bgl.de , dieser erteilt Ihnen eine schriftiliche Genehmigung zur Vorlage beim zuständigen Schlüsseldienst.
Sollten Sie einen Haustürschlüssel verloren haben, melden Sie den Verlust umgehend der BGL - info@bgl.de. Je nach Art des Schlüssels (z. B. für eine Schließanlage) wird entschieden, ob ein Austausch erforderlich ist. Eventuelle Kosten könnten Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Informieren Sie Ihren Verwalter - info@bgl.de - schriftlich über Ihren Wunsch, einen Hund oder eine Katze zu halten. Eine Genehmigung ist erforderlich.

Im Menüpunkt Downloads finden sie das Formular "Antrag zur Genehmigung der Hundehaltung" - dieses können Sie ausgefüllt an Ihren Verwalter senden.

Für bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung benötigen Sie die vorherige schriftliche Genehmigung der BGL. Stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag an Ihren Verwalter - info@bgl.de -, in dem Sie die geplanten Änderungen detailliert beschreiben. Ohne Zustimmung sind solche Maßnahmen unzulässig.

Eine Vormerkliste ist auf Grund der Nachfragesituation nicht möglich. Teilen Sie Ihrem Verwalter den Umzugswunsch (bitte unbedingt Telefonnummer/ E-Mail Adresse vermerken) formlos mit - Warum möchte ich umziehen - z. B. Lage, Größe, Veränderung der Familiengröße/ Wo möchte ich wohnen - Stadtteil, Etage. Nach erfolgter Prüfung und einem möglichen Angebot setzt sich die Abteilung Vertrieb mit Ihnen in Verbindung.

Teilen Sie der BGL, Abt. Verwaltung/ Betreuung - info@bgl.de - schriftlich mit, dass Sie die Hausreinigung durch eine Firma durchführen lassen möchten. Stimmen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab, da solche Änderungen üblicherweise gemeinschaftlich entschieden werden. Die Genossenschaft prüft den Vorschlag und entscheidet über die Umsetzung.

Versuchen das Problem selbst durch ein Aufeinanderzugehen im persönlichen Gespräch zu lösen - oft "ahnt" der Nachbar nicht, dass er sich falsch verhält. Sollte dies nicht funktionieren, kontaktieren Sie Ihren Verwalter - info@bgl.de - .

Eine Havarie ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, welches eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit eines Menschen darstellt oder zur Beschädigung eines Gebäudes beziehungsweise Gebäudeteils führt.
Sie informieren uns über unsere 24h-Service-Hotline 0341 90 99 0 - Geschulte Mitarbeiter nehmen Ihr Anliegen entgegen und informieren die entsprechende Fachfirma.
Bitte nutzen Sie diese Nummer nur in einem wirklichen Havarie-Fall, zum Beispiel bei einer geplatzten Wasserleitung. Eine tropfende Mischbatterie oder einen laufenden Spülkasten können Sie gern online über das Reparaturformular (Link) auf unserer Homepage www.bgl.de oder direkt Ihrem Verwalter während der Sprechzeiten melden!

Bitte nutzen Sie für Ihre Meldung unserer Formular für Reparaturmeldungen (Link) auf unserer Homepage www.bgl.de oder kontaktieren Sie Ihren Verwalter während der Sprechzeiten. 

Für ein gesundes Wohnklima befolgen Sie bitte unsere Anweisungen in der BGL-Hausordnung, Pkt. 3 - Lüften und Heizen der Wohnung.

Unser Vertragspartner Fa. Techem  - Hotline 08002 001264 - betreut Sie bei der Behebung von Störungen direkt.

Miete

Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, informieren Sie die Abt. Rechnungswesen unverzüglich - schriftlich per E-Mail - info@bgl.de - oder Brief. Geben Sie Ihre neue IBAN, Ihren Namen und Ihre Mietvertragsnummer an, um die Änderung korrekt zuzuordnen und Zahlungsprobleme zu vermeiden. Beachten Sie dabei die Bearbeitungsfristen für einen nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie sich umgehend an die BGL wenden, idealerweise an die Abt. Rechnungswesen - Mietenbuchhaltung - info@bgl.de - . Frühzeitiger Kontakt hilft, größere Probleme zu vermeiden.

Stellen Sie bitte schriftlich einen formlosen "Antrag auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" an Ihren Verwalter - info@bgl.de - . 

Grundsätzlich ist bei triftigen Gründen eine Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten bei der BGL möglich. Kontaktieren Sie die Abt. Rechnungswesen - bk-abrechnung@bgl.de - und begründen Sie Ihren Wunsch, beispielsweise erwarteter höhere Verbrauch durch Vergrößerung der Familie. Die Genossenschaft prüft Ihren Antrag und passt die Beträge entsprechend an.

Die BGL erstellt die Betriebskostenabrechnung bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres. Sie erhalten diese schriftlich per Post.

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Baugenossenschaft Leipzig eG
Querstraße 20, 04103 Leipzig

Telefon 0341 9099-0
Telefax 0341 9099-119

E-Mail info@bgl.de
Internet www.bgl.de

BGL auf Facebook

  • 0341 9099-0
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Reparaturauftrag

Schaden in Ihrer Wohnung, Haus oder Wohnanlage direkt melden.

Bitte geben Sie den Schadensort und den Mangel möglichst genau an, damit wir schnell die richtige Firma mit der Behebung beauftragen können. Mit * gekennzeichnete Felder sind erforderlich. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

In dringenden Notfällen oder bei Havarien informieren Sie uns bitte telefonisch über die 24-h-Servicehotline unter 0341 90990.

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