Wann bekomme ich meine Anteile zurück? Die Auszahlung der bis zum 30.09. des Jahres gekündigten Anteile erfolgt nach Ablauf der Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres laut unserer Satzung bis spätestens 30.06. des Folgejahres (in der Regel nach der stattgefundenen Vertreterversammlung zum Jahresabschluss). Bei Kündigung nach dem 30.09. erfolgt die Auszahlung im übernächsten Jahr.
Wie kündige ich die Mitgliedschaft? Laut Satzung der BGL kann das Mitglied durch schriftliche Kündigung bis spätestens zum 30.09. des laufenden Jahres seinen Austritt aus der Genossenschaft zum Ende des Geschäftsjahres erklären. Dazu können Sie auch gern unser Kündigungsformular nutzen.
Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil und wie viele benötige ich? Ein Geschäftsanteil beträgt 155€. Die Anzahl der Anteile richtet sich nach der Zimmerzahl der Wohnung: 1 bis 1,5-Zimmerwohnung: 3 Anteile 2 bis 6-Zimmerwohnung: 8 Anteile Dazu wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 50€ fällig.
Was ist der Unterschied zwischen Kaution und Genossenschaftsanteilen? Eine Mietkaution wird in der Regel bei Vermietern anderer Gesellschaftsformen (z.B. GmbH) verlangt. Bei der Baugenossenschaft Leipzig eG wird man Genossenschaftsmitglied und erwirbt Genossenschaftsanteile
Was bedeutet Genossenschaft? Der Grundgedanke einer Genossenschaft ist in Gemeinschaft Ziele zu erreichen, welche für den Einzelnen nicht zu verwirklichen sind. Eine Wohnungsgenossenschaft ist eine spezielle Form der Genossenschaft, deren Hauptziel es ist, ihren Mitgliedern guten, sicheren und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Mitgliedschaft statt nur normaler Mietvertrag: Um eine Wohnung einer Genossenschaft zu nutzen, muss man Mitglied werden. Dafür erwirbt man bei Mietvertragsabschluss Geschäftsanteile. Dieses Geld bekommt man beim Austritt (nach einer Kündigungsfrist) wieder zurück. Sie sind also durch Ihre Anteile ein Stück weit Miteigentümer des gesamten Unternehmens. Lebenslanges Wohnrecht: Als Mitglied hat man ein Dauernutzungsrecht. Das bedeutet, man hat eine sehr hohe Sicherheit und kann quasi ein Leben lang in der Wohnung bleiben, solange man sich an die Regeln hält. Eigenbedarfskündigungen durch den Vermieter gibt es hier nicht. Keine Profitmaximierung: Die Gewinne, die eine Genossenschaft macht, fließen nicht an fremde Investoren. Sie werden genutzt, um die Wohnungen instand zu halten, zu modernisieren oder neue Häuser zu bauen. Mitbestimmung: Die Mitglieder wählen Vertreter, die einen Aufsichtsrat wählen, der wiederrum den Vorstand beruft. Die gewählten Vertreter treffen in der jährlichen Vertreterversammlung demokratisch Entscheidungen für der Genossenschaft, unabhängig davon, wie viele Anteile man besitzt.
Darf ich meine Wohnung untervermieten? Eine Untervermietung, d.h. die Überlassung (eines Teils) Ihrer Wohnung gegen Entgelt ist nur mit vorheriger Zustimmung der BGL möglich. Bitte nutzen Sie zur Beantragung das Formular "Antrag auf Zuzug weiterer Personen" aus unserem Downloadbereich und senden es gemeinsam mit dem beabsichtigten Untermietvertrag an . Im Untermietvertrag ist auszuweisen, welchen Teil der Wohnung Sie untervermieten möchten und ob die Untervermietung befristet sein soll. Zur Prüfung einer etwaigen Gewinnerzielungsabsicht weisen Sie im Vertrag bitte Mietbestandteile, welche über die in Ihrer Miete enthalten Bestandteile hinausgehen (z.B. Beteilung an Kosten für Strom, Internet, Möblierungszuschlag usw., separat aus.
Muss ich die Genossenschaft informieren, wenn mein Partner bzw. eine weitere Person zu mir zieht? Bitte verwenden Sie hierfür unser Antrag auf Zuzug weiterer Personen. Dieses enthält alle relevanten Informationen. Der Abschluss eines neuen gemeinsamen Dauer-Nutzungsvertrags ist in der Regel nicht erforderlich.
Was muss ich machen, wenn mein Partner bzw. ein Mietvertragspartner ausziehen will und ich in der Wohnung bleiben möchte? Bitte verwenden Sie hierfür unser Formular zur Änderung von Vertragspartnern. Dieses enthält alle relevanten Informationen.
Was muss ich machen, wenn mein Partner bzw. ein Mietvertragspartner verstorben ist? Bitte Informieren Sie die BGL zeitnah über den Todesfall. Die Übermittlung einer Sterbeurkunde ist zwingend notwendig. Eine Übersendung per E-Mail an ist ausreichend. Wir benötigen kein Original der Urkunde.
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern (Name, Telefonnummer, E-Mail)? Eine Änderung Ihrer Daten, wie z.B. Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, teilen Sie uns bitte schriftlich oder per E-Mail an mit. Bei einer Namensänderung benötigen wir zwingend einen entsprechenden Nachweis, wie z.B. die Heirats- oder Namensänderungsurkunde.
Wo finde ich die Angabe der Wohnfläche in meinem Mietvertrag? Die Angabe der Wohnfläche finden Sie ab Versionsnummer 2018 in Ihrem Mietvertrag § 3 Absatz 6 Satz 2 (Seite 3).
Wie erhalte ich eine Kopie von meinem Mietvertrag? Um eine Kopie Ihres Mietvertrages bei der BGL zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an unser Vertragswesen, z.B. per E-Mail an .
Kann ich meine Kündigungsfrist verkürzen? Aufgrund der genossenschaftlichen Gleichbehandlung gilt grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Kann ich mein bereits bestätigtes Nutzungsende verlängern? Grundsätzlich gilt das bestätigte Nutzungsende. Für eine Verlängerung der Nutzungsdauer um einen oder mehrere Monate übersenden Sie uns bitte eine von allen Vertragspartnern unterzeichnete Anfrage.
Welche Kündigungsfrist habe ich – welche Form muss ich einhalten? Diese Angabe finden Sie in Ihrem gültigen Dauer-Nutzungsvertrag. In der Regel gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß BGB. In diesem Fall muss Ihre Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats im Original mit handschriftlicher Unterschrift aller Vertragspartner eingehen, damit diese zum Ende des übernächsten Monats gültig wird. Eine Kündigung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich. Kündigungsfristen noch gültiger Altverträge können hiervon abweichen.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Schlüssel verloren habe und einen neuen benötige? Die Objektschlüssel der BGL sind als „geschützte“ Schließanlagen konzipiert, so dass Sie für die Nachfertigung von weiteren Objektschlüsseln eine Genehmigung der BGL benötigen. Bitte informieren Sie uns kurz per E-Mail zu Ihrem Bedarf an weiteren Schlüsseln und Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung zur Vorlage beim zuständigen Schlüsseldienst. Die Schlüssel zur Wohnung sind überwiegend nicht in einer zentralen Schließanlage eingebunden (dies ist bei Ihnen so, wenn Sie zwei unterschiedliche Schlüssel für den Objektzugang und den Wohnungszugang benötigen), so dass Sie hier keine Genehmigung für die Nachfertigung eines weiteren Wohnungsschlüssels benötigen und direkt zu einem Schlüsseldienst Ihres Vertrauens gehen können. Falls Sie nur einen Schlüssel für den Objekt- und Wohnungszugang haben, benötigen Sie ebenfalls eine schriftliche Genehmigung der BGL zur Vorlage beim zuständigen Schlüsseldienst.
Bei welchen Tieren muss ich eine Genehmigung zur Tierhaltung beantragen? In der Hausordnung der BGL ist im Punkt 6 zur Tierhaltung geregelt, dass die übliche bzw. artgerechte Haltung von Kleintieren ohne Zustimmung der Genossenschaft zulässig ist. Kleintiere sind solche, die überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, wie z.B. kleinere Vögel, Fische oder Meerschweine. Die Anzahl und Menge der gehaltenen Kleintiere darf das übliche Maß in der Wohnung nicht wesentlich und dauerhaft übersteigen. Für die Haltung von kleineren Reptilien, Spinnentieren und Insekten ist (sofern erforderlich) ein geeigneter behördlicher Nachweis der Berechtigung zur Haltung vorzuweisen. Für die Haltung von größeren Tieren, wie z.B. Hunden, Katzen oder größeren Vögeln, ist die Zustimmung der Genossenschaft notwendig. Bitte verwenden Sie hierfür unser Formular Anfrage auf Tierhaltung. Bitte beachten Sie bei der Tierhaltung, dass Störungen der anderen Hausbewohner, die von dem Tier ausgehen, auf das übliche und unvermeidliche Maß zu beschränken sind. Darüber hinausgehende Störungen sind zu unterbinden oder zu beseitigen. Hunde sind innerhalb der Häuser und auf den Grundstücken bzw. Freiflächen der Genossenschaft nur an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch Hundekot sind sofort zu beseitigen. Alle Haustierarten sind von Kinderspielplätzen fernzuhalten. Der Tierhalter haftet für Sach-, Körper- und Gesundheitsschäden von Dritten, die durch sein Tier verursacht werden. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Die Fütterung wildlebender Tiere auf dem Grundstück der Genossenschaft ist nicht gestattet, um der Verbreitung von Ungeziefer vorzubeugen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich in meiner Wohnung eine bauliche Veränderung vornehmen möchte? Bauliche Veränderungen sind Um-, An- oder Einbauten (z.B. das Verlegen von neuen Bodenbelägen, das Anbringen von Zusatzschlössern oder Fliesen, der Einbau eines Türspions, der Einbau von Rollläden, das Anbringen von Markisen) sowie die Veränderung der vorhandenen Installationen (z.B. die Anpassung der Elektroinstallation), die vorab durch die BGL zu prüfen sind. Bitte informieren Sie uns schriftlich und möglichst detailliert über die von Ihnen geplanten Veränderungen z.B. per E-Mail unter . Sollte eine bauliche Veränderung möglich sein, wird mit Ihnen hierüber eine Vereinbarung geschlossen. Bitte beachten Sie, dass das Anbringen oder Aufstellen von Antennen außerhalb der geschlossenen Räume sowie deren Leitungsführung in die Wohnung nicht möglich ist.
Wenn ich mich räumlich verändern möchte, kann ich mich auf eine Vormerkliste setzen lassen? Sie können direkt auf unserer Homepage eine Wohnungsanfrage hinterlegen - inkl. sämtlicher Kritierien wie Lage, Größe, Preis, Aussattung etc. Anschließend eröffnen Sie mittels Ihrer E-Mail-Adresse (oder eines Google- bzw. Apple-Kontos) ein Interessenten-Konto bei unserem Partner Immomio an. Hier können Sie Ihre grundlegenden Haushaltsinformationen pflegen und Ihr Suchprofil verwalten. Damit helfen Sie uns, passende Angebote für Sie zu finden. Sollte zukünftig eine Ihren Wünschen entsprechende Wohnung frei werden, erhalten Sie mit ein bisschen Glück eine diesbezügliche Nachricht. Genaueres zum Prozess können Sie auch in unserem Mietinteressenten-Leitfaden nachlesen.
Wir möchten die Hausreinigung gerne durch eine Firma ausführen lassen. Was müssen wir tun? Wenn in Ihrem Objekt noch keine Reinigungsfirma von der BGL beauftragt ist und alle Mieter die Reinigungsleistungen noch selbst durchführen, wäre ein breiter Konsens zur Umstellung auf einen Dienstleister innerhalb der Hausgemeinschaft vorteilhaft. Oft benötigt die BGL noch separate Zustimmungserklärungen (gerade bei Mietverträgen, die schon sehr lange laufen und hierzu keine Regelung enthalten), da eine solche Veränderungen bis in den abgeschlossenen Mietvertrag eingreift. Gerne können Sie uns Ihren Wunsch zur Umstellung der Reinigung an übermitteln.
Wie verhalte ich mich bei Problemen in der Nachbarschaft? Wenn sich Probleme nicht im persönlichen Gespräch lösen lassen, teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen schriftlich an mit. In Fällen von Ruhestörung bitten wir um ein Störungsprotokoll, in dem Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störungen enthalten sind.
Wie verhalte ich mich bei einer Havarie? Bitte informieren Sie uns umgehend über unsere 24h-Service-Hotline unter der Telefonnummer 0341 90 99 0. Sollten die Mitarbeiter der BGL nicht mehr erreichbar sein, wird diese Telefonnummer an einen Dienstleister, der Ihr Anliegen entgegennimmt und entsprechende Fach-/Havariefirma beauftragen kann, weitergeleitet. Bitte nutzen Sie diese Nummer außerhalb der unserer Öffnungszeiten nur in einem wirklichen Havariefall, wie z.B. bei einer geplatzten Wasserleitung, einem Brand oder einem Einbruch. Eine tropfende Mischbatterie oder einen laufenden Spülkasten können Sie gerne direkt über die Funktion Reparaturauftrag auf unserer Homepage mitteilen.
Ich habe einen Schaden in der Wohnung und möchte eine Reparatur melden, was muss ich tun? Bitte nutzen Sie für Ihre Mitteilung zu einem Reparaturbedarf die Funktion Reparaturauftrag auf unserer Homepage, über die Sie uns auch gleich noch ein Bild zum Defekt übermitteln können. Dies hilft unseren Mitarbeitern oft, um das Ausmaß des Reparaturbedarfs besser abschätzen zu können und die richtige Firma zu beauftragen. Sie können sich aber auch telefonisch während unserer Sprech- / Öffnungszeiten an unsere Service-Hotline unter 0341 90 99 0 oder per E-Mail unter an die BGL wenden.
Wie heize und lüfte ich richtig? Für ein gesundes Wohnklima befolgen Sie bitte unsere Hinweise im Punkt 3. Lüften und Heizen auf Seite 3 unserer Hausordnung.
Wer ist für die Rauchwarnmelder in meiner Wohnung zuständig? Die BGL arbeitet für die Montage, Wartung und Störungen ausschließlich mit der Firma Techem zusammen. Unter der Rauchwarnmelder-Hotline 0800 200 12 64 der Firma Techem erhalten Sie rund um die Uhr schnelle Hilfe bei Störungen/Warntönen.
Was passiert, wenn sich meine Bankverbindung ändert? Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, informieren Sie uns bitte schnellstmöglich schriftlich oder per E-Mail an . Geben Sie Ihre neue IBAN, Ihren Namen und Ihre Mietvertragsnummer an, um die Änderung korrekt zuzuordnen und Zahlungsprobleme zu vermeiden. Nutzen Sie hierfür bitte das SEPA-Lastschriftmandat.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Zahlungsschwierigkeiten habe? Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie sich umgehend über bei uns melden. Frühzeitiger Kontakt hilft, größere Probleme zu vermeiden.
Wo kann ich eine Mietschuldenfreiheits-/Vorvermieterbescheinigung beantragen? Schreiben uns bitte eine kurze E-Mail an .
Kann ich die Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten ändern lassen? Grundsätzlich ist bei triftigen Gründen eine Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten bei der BGL möglich. Kontaktieren Sie uns über und begründen Sie Ihren Wunsch (z.B. erwarteter höherer Verbrauch durch Vergrößerung der Familie). Wir prüfen Ihren Antrag und passen die Beträge entsprechend an.
Wann kommt die Betriebskostenabrechnung? Die BGL erstellt die Betriebskostenabrechnung bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres. Sie erhalten diese schriftlich per Post.