Wann bekomme ich meine Anteile zurück? Die Auszahlung der bis zum 30.09. des Jahres gekündigten Anteile findet nach der nächsten Vertreterversammlung - spätestens bis zum 30.6. des Folgejahres statt. Bei Kündigung nach dem 30.9. erfolgt die Auszahlung im übernächsten Jahr.
Wie kündige ich die Mitgliedschaft? Gemäß unserer Satzung kann jedes Mitglied zum Schluss des Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung bedarf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Diese Erklärung muss im Original spätestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) bei uns eingehen.
Was ist der Unterschied zwischen Kaution und Genossenschaftsanteilen? Für das Anmieten einer Wohnung wird man Genossenschaftsmitglied und erwirbt Geschäftsanteile. Die Anzahl der Anteile richtet sich nach der Zimmerzahl der Wohnung - 1 bis 1 1/2 Zimmerwohnung = 3 Anteile - 2 bis 6 Zimmerwohnung = 8 Anteile Dazu wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 50 € fällig.
Was bedeutet Genossenschaft? Der Grundgedanke von Genossenschaften ist in Gemeinschaft Ziele zu erreichen, welche für den Einzelnen nicht zu verwirklichen sind.Dabei spielen vor allem die Zusammenarbeit und ein respektvoller Umgang eine wichtige Rolle.Genossenschaften sind ähnlich organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Es gibt von den Mitgliedern gewählte Vertreter die aus ihrer Mitte einen Aufsichtsrat wählen, der die Geschäftsführung kontrolliert. Es gibt einmal im Jahr die Vertreterversammlung, in der über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden wird.
Darf ich meine Wohnung untervermieten? Eine Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung der BGL möglich. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Verwalter - info.@bgl.de -, nutzen Sie dafür das Formular "Antrag auf Erteilung einer Untervermietung" aus unserem Downloadbereich. Ohne Zustimmung droht eine Kündigung des Mietvertrags.
Was muss ich machen, wenn mein Partner verstorben ist. Informieren Sie die BGL zeitnah über den Todesfall Ihres Partners und senden bitte eine Kopie der Sterbeurkunde an die Abt. Vertragswesen - info@bgl.de - .
Was muss ich machen, wenn mein Partner ausziehen will und ich in der Wohnung bleiben möchte? Informieren Sie die Abt. Vertragswesen schriftlich über den Auszug Ihres Partners und Ihren Wunsch, in der Wohnung zu bleiben. Haben Sie einen gemeinsamen Nutzungsvertrag unterschrieben, muss dieser auch gemeinsam gekündigt werden. Der verbleibende Vertragspartner kann nach erfolgter Prüfung aller notwendigen Parameter einen neuen Nutzungsvertrag - mit neu berechneten Mietpreis - erhalten.
Muss ich die Genossenschaft informieren, wenn mein Partner zu mir zieht? Ja, informieren Sie Ihren Verwalter - info@bgl.de -, wenn Ihr Partner bei Ihnen einziehen möchte. Die BGL erteilt eine Einwohngenehmigung.
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern (Name, Telefonnummer, E-Mail)? Um Ihre Daten, wie Name, Telefonnummer oder E-Mail bei der BGL zu ändern, kontaktieren Sie Ihren Verwalter - info@bgl.de - direkt. Legen Sie bei einer Namensänderung ggf. einen Nachweis, wie die Heiratsurkunde vor.
Wo finde ich die Angabe der Wohnfläche in meinem Mietvertrag? Die Angabe der Wohnfläche finden Sie in Ihrem Mietvertrag Seite 3/ rechts.
Wie erhalte ich eine Kopie von meinem Mietvertrag? Um eine einmalige Kopie Ihres Mietvertrages bei der BGL zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die Vertragsabteilung - info@bgl.de - . Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Adresse sowie, falls bekannt, Ihre Vertrags- oder Mitgliedsnummer an. Für die Ausstellung kann ein Identitätsnachweis, wie ein Personalausweis, erforderlich sein.
Vermieten Sie auch an ALG ll-Empfänger? Grundsätzlich ja, auf unserer Homepage finden Sie alle aktuellen Wohnungsangebote - bitte beachten Sie dabei, dass das Wohnungsangebot der Kosten der Unterkunft nach den Reglungen der Stadt Leipzig entsprechen muss.
Wie kann ich meine Kündigungsfrist verlängern/ verkürzen? Grundsätzlich gilt die bestätigte Kündigungsfrist. Für eine veränderte Kündigungsfrist stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Abteilung Vertragswesen - info@bgl.de -. Der Vorstand entscheidet dann über eine mögliche Änderung.
Welche Kündigungsfrist habe ich – welche Form muss ich einhalten? Diese Angabe finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, sofern keine andere Festlegung in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde (z.B. Frist von 14 Tagen oder einem Monat). Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats im Original mit händischer Unterschrift aller Vertragspartnern eingehen, damit diese zum übernächsten Monat gültig wird. Eine Kündigung per z. B. Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Haustürschlüssel verloren habe? Stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an Ihren Verwalter - info@bgl.de , dieser erteilt Ihnen eine schriftiliche Genehmigung zur Vorlage beim zuständigen Schlüsseldienst.Sollten Sie einen Haustürschlüssel verloren haben, melden Sie den Verlust umgehend der BGL - info@bgl.de. Je nach Art des Schlüssels (z. B. für eine Schließanlage) wird entschieden, ob ein Austausch erforderlich ist. Eventuelle Kosten könnten Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Was muss ich tun, wenn ich mir einen Hund oder eine Katze anschaffen möchte? Informieren Sie Ihren Verwalter - info@bgl.de - schriftlich über Ihren Wunsch, einen Hund oder eine Katze zu halten. Eine Genehmigung ist erforderlich. Im Menüpunkt Downloads finden sie das Formular "Antrag zur Genehmigung der Hundehaltung" - dieses können Sie ausgefüllt an Ihren Verwalter senden.
Wie verhalte ich mich, wenn ich in meiner Wohnung eine bauliche Veränderung vornehmen möchte? Für bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung benötigen Sie die vorherige schriftliche Genehmigung der BGL. Stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag an Ihren Verwalter - info@bgl.de -, in dem Sie die geplanten Änderungen detailliert beschreiben. Ohne Zustimmung sind solche Maßnahmen unzulässig.
Wenn ich mich räumlich verändern möchte, kann ich mich auf eine Vormerkliste setzen lassen? Eine Vormerkliste ist auf Grund der Nachfragesituation nicht möglich. Teilen Sie Ihrem Verwalter den Umzugswunsch (bitte unbedingt Telefonnummer/ E-Mail Adresse vermerken) formlos mit - Warum möchte ich umziehen - z. B. Lage, Größe, Veränderung der Familiengröße/ Wo möchte ich wohnen - Stadtteil, Etage. Nach erfolgter Prüfung und einem möglichen Angebot setzt sich die Abteilung Vertrieb mit Ihnen in Verbindung.
Wir möchten die Hausreinigung gerne durch eine Firma ausführen lassen. Was müssen wir tun? Teilen Sie der BGL, Abt. Verwaltung/ Betreuung - info@bgl.de - schriftlich mit, dass Sie die Hausreinigung durch eine Firma durchführen lassen möchten. Stimmen Sie sich mit Ihren Nachbarn ab, da solche Änderungen üblicherweise gemeinschaftlich entschieden werden. Die Genossenschaft prüft den Vorschlag und entscheidet über die Umsetzung.
Wie verhalte ich mich bei Problemen in der Nachbarschaft? Versuchen das Problem selbst durch ein Aufeinanderzugehen im persönlichen Gespräch zu lösen - oft "ahnt" der Nachbar nicht, dass er sich falsch verhält. Sollte dies nicht funktionieren, kontaktieren Sie Ihren Verwalter - info@bgl.de - .
Havarie – wie verhalte ich mich? Eine Havarie ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, welches eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit eines Menschen darstellt oder zur Beschädigung eines Gebäudes beziehungsweise Gebäudeteils führt. Sie informieren uns über unsere 24h-Service-Hotline 0341 90 99 0 - Geschulte Mitarbeiter nehmen Ihr Anliegen entgegen und informieren die entsprechende Fachfirma. Bitte nutzen Sie diese Nummer nur in einem wirklichen Havarie-Fall, zum Beispiel bei einer geplatzten Wasserleitung. Eine tropfende Mischbatterie oder einen laufenden Spülkasten können Sie gern online über das Reparaturformular (Link) auf unserer Homepage www.bgl.de oder direkt Ihrem Verwalter während der Sprechzeiten melden!
Ich habe einen Schaden in der Wohnung und möchte eine Reparatur melden, was muss ich tun? Bitte nutzen Sie für Ihre Meldung unserer Formular für Reparaturmeldungen (Link) auf unserer Homepage www.bgl.de oder kontaktieren Sie Ihren Verwalter während der Sprechzeiten.
Wie heize und lüfte ich richtig? Für ein gesundes Wohnklima befolgen Sie bitte unsere Anweisungen in der BGL-Hausordnung, Pkt. 3 - Lüften und Heizen der Wohnung.
Wer ist für die Rauchwarnmelder in der Wohnung zuständig? Unser Vertragspartner Fa. Techem - Hotline 08002 001264 - betreut Sie bei der Behebung von Störungen direkt.
Was passiert, wenn sich meine Bankverbindung ändert? Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, informieren Sie die Abt. Rechnungswesen unverzüglich - schriftlich per E-Mail - info@bgl.de - oder Brief. Geben Sie Ihre neue IBAN, Ihren Namen und Ihre Mietvertragsnummer an, um die Änderung korrekt zuzuordnen und Zahlungsprobleme zu vermeiden. Beachten Sie dabei die Bearbeitungsfristen für einen nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Zahlungsschwierigkeiten habe? Bei Zahlungsschwierigkeiten sollten Sie sich umgehend an die BGL wenden, idealerweise an die Abt. Rechnungswesen - Mietenbuchhaltung - info@bgl.de - . Frühzeitiger Kontakt hilft, größere Probleme zu vermeiden.
Wo kann ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beantragen? Stellen Sie bitte schriftlich einen formlosen "Antrag auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" an Ihren Verwalter - info@bgl.de - .
Kann ich die Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten ändern lassen? Grundsätzlich ist bei triftigen Gründen eine Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten bei der BGL möglich. Kontaktieren Sie die Abt. Rechnungswesen - bk-abrechnung@bgl.de - und begründen Sie Ihren Wunsch, beispielsweise erwarteter höhere Verbrauch durch Vergrößerung der Familie. Die Genossenschaft prüft Ihren Antrag und passt die Beträge entsprechend an.
Wann kommt die Betriebskostenabrechnung? Die BGL erstellt die Betriebskostenabrechnung bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres. Sie erhalten diese schriftlich per Post.