Über uns Hier erfahren sie mehr über unsere Struktur, wie sich genossenschaftliche Beteiligung und Engagement gestaltet und wer welche Aufgaben übernimmt. Eine Genossenschaft ist mehr als nur "Einmieten". Der Genossenschaftsgedanke macht nicht nur bezahlbaren Wohnraum möglich, sondern gibt auch die Möglichkeit oder zur aktiven Mitgestaltung. Unternehmensdaten Name Baugenossenschaft Leipzig eG Genossenschaftsregister GNR 182 Prüfungsverband Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften, Dresden Adresse Querstraße 20, 04103 Leipzig Postanschrift PF 100118 04001 Leipzig Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Michael Lange Vorstand Ralf Schädlich, Tilo Blumhagen Telefon 0341 9099-0 Fax 0341 9099-119 Geschäftszeiten Mo / Mi 9–16 Uhr, Di / Do 9–18 Uhr, Fr 9–11 Uhr Unsere Organe Vertreterversammlung Aller fünf Jahre werden die Vertreter von den Genossenschaftsmitgliedern im demokratischen Verfahren gewählt. In der Vertreterversammlung werden die grundsätzlichen Beschlüsse gefasst. Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat aus Mitgliedern der Genossenschaft. Aufsichtsrat Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für 3 Jahre gewählt und haben u. a. folgende Aufgaben: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt. Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Der Aufsichtsrat hat der Vertreterversammlung über seine Tätigkeit zu berichten. Der Aufsichtsrat kann Ausschüsse aus seiner Mitte bestellen, insbesondere um seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um deren Ausführung zu überwachen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von mindestens 3 Jahren bestellt. Sie dürfen nicht auf die Dauer von mehr als 5 Jahren bestellt werden. Vorstand Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Die wesentlichen Aufgaben des Vorstands sind: Die Leitung der Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Er hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen. Die Führung der Geschäfte der Genossenschaft auf Grund seiner Beschlüsse, die mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen sind. Der Vorstand hat beim Aufsichtsrat auf Verlangen über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu berichten und in den Sitzungen des Aufsichtsrates, zu denen er eingeladen wird, Auskunft zu erteilen. Der Vorstand hat der ordentlichen Vertreterversammlung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie den Lagebericht nebst den Bemerkungen des Aufsichtsrates vorzulegen. DownloadsSatzungWahlordnung Zurück zur letzten Ansicht