Aufnahme in die Baugenossenschaft Leipzig
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei der BGL. Derzeit nehmen wir neue Mitglieder nur dann auf, wenn diese eine konkrete, leer stehende Wohnung in unserer Genossenschaft beziehen wollen. Nur so können wir die Mitgliederzahl regulieren, denn wir haben bereits eine hohe Zahl an nicht bei uns wohnenden Mitgliedern, die wir bei Bedarf zuerst mit Wohnraum versorgen müssten.
Andererseits sichert auch eine (vorsorgliche) Mitgliedschaft nicht automatisch das Recht auf eine bestimmte Wohnung.
Falls Sie zukünftig eine für Sie passende Wohnung in unseren Angeboten finden, können Sie unkompliziert und schnell Mitglied werden.
Mitglieder der Genossenschaft können werden:
- natürliche Personen
- Personenhandelsgesellschaften
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.
Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 50 € zu zahlen.
Im Zuge der Mitgliedschaft ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 155,00 € zu erwerben. Weitere Geschäftsanteile sind bei Nutzung einer Genossenschaftswohnung, entsprechend der Wohnungsgröße zu zeichnen.
Die Mitglieder der Genossenschaft geben sich im Rahmen der Regelung des Genossenschaftsgesetzes eine Satzung, in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe definiert sind. ( Satzung auf Anfrage, 0341 90 99 400 )
Die Grundrechte jedes Genossenschaftsmitgliedes sind:
- das Recht auf wohnliche Versorgung durch Nutzung einer Genossenschaftswohnung,
- die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie
- die Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt.
Jedes Mitglied hat eine Stimme und wählt seinen Vertreter in direkter und geheimer Wahl.