27. September 2023 | Silke Frötschner Werden Sie Vertreter - bestimmen Sie mit! Vertreterwahl 2024 Das Ehrenamt des Vertreters als Teil der genossenschaftlichen Gemeinschaft Genossenschaftliche Grundprinzipien Charakteristisch für eine Genossenschaft ist das lebendige Miteinander und Füreinander der Mitglieder. Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe sind die Säulen genossenschaftlichen Denkens und Lebens Die Organe der BGL Der wesentliche Auftrag einer Wohnungsgenossenschaft ist es, eine sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung zu gewährleisten. In diesem Sinne sehen sich die Wohnungsgenossenschaften ihren Mitgliedern verpflichtet, für den Erhalt ihres vertrauten Zuhauses Sorge zu tragen. Vor diesem Hintergrund schreibt der Gesetzgeber die Bildung der drei Organe Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand vor. Aufgaben eines Vertreters Das Amt des Vertreters bedeutet, für alle Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft da zu sein. Die Vertreter haben die Interessen der Mitglieder zu hören, abzuwägen und zum Wohle der Genossenschaft insgesamt umzusetzen. Das tun Sie, indem Sie in Ihrem Amt wichtige Beschlüsse fassen, jedes Jahr zum Beispiel über den Jahresabschluss entscheiden und die Arbeit des Vorstandes und des Aufsichtsrates bestätigen. Weitere Rechte und Pflichten, die den Vertretern in der Vertreterversammlung gem. § 35 Satzung zustehen, sind u.a.: • Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses sowie zur Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates • Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates • Beschlussfassung über Satzungsänderungen • Beschlussfassung über die Umwandlung oder Auflösung der Genossenschaft In den §§ 31 – 37 der Satzung der Baugenossenschaft Leipzig eG sind alle Aufgaben eines Vertreters und der Vertreterversammlung näher beschrieben. Natürlich kann sich ein Vertreter auch darüber hinaus engagieren. So kann er zum Beispiel Initiator für Veranstaltungen und Feierlichkeiten in den Wohnanlagen sein, zu Geburtstagen und Jubiläen von Mitgliedern gratulieren, an Wohnanlagenbegehungen teilnehmen und seine Hinweise zur Verbesserung des Wohnumfeldes direkt einbringen. Wie wird man Vertreter? In die Vertreterversammlung werden von den Mitgliedern der Genossenschaft zurzeit mindestens 52 Vertreter gewählt. Gemäß Satzung der Baugenossenschaft Leipzig eG findet die Vertreterwahl alle fünf Jahre statt - die nächste Wahl im Frühjahr 2024. Jedes Mitglied der Genossenschaft oder der Wahlvorstand können Kandidaten zur Wahl als Vertreter vorschlagen. Der Vorgeschlagene muss schriftlich erklären, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist. Wählbar ist jede natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist. Sind Sie interessiert und wollen sich ehrenamtlich bei der BGL engagieren oder möchten jemanden vorschlagen? Bitte kontaktieren Sie uns, im Herbst werden wir für alle Interessierten eine Infoveranstaltung, bei der alle offenen Fragen beantwortet werden, durchführen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne persönlich für Fragen zur Verfügung Ansprechpartner Büro des Vorstandes Telefon: 0341 90 99 111 E-Mail: info@bgl.de Neuigkeiten Übersichtnächste Neuigkeit vorherige Zurück zur letzten Ansicht